Maxx Immo GmbH
Projekt und Vermittlungs GmbH
 

UNSERE allgemeinen AGBs:

- Stand Dezember 2021-
1. Die Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH als Immobilienvermittler
Die Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH, Alfons Müller Platz 1, 50389 Wesseling, führt als Makler eine entgeltliche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit für seine Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.
Mit der Aufnahme von Verhandlungen, Teilnahme an Besichtigungen und/oder der Anforderung von Exposés oder Objektunterlagen kommt zwischen dem Angebotsempfänger und der Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind. Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen an. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Vertraulichkeit der Angebote/Weitergabeverbot
Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie –den Adressaten– bestimmt und müssen absolut vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe von vertraulichen und nur für Sie bestimmten Objektinformationen ein Kaufvertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
3. Haftung
Sämtliche Angaben über das nachgewiesene und/oder vermittelte Objekt stammen ausschließlich vom Verkäufer oder Vermieter. Die Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich übernommen worden sind. Dies gilt auch, wenn diese Angaben, Informationen oder wesentlichen Merkmale des Objektes im Exposé, Prospekt oder in den Vertragsunterlagen aufgenommen wurden.
Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer ausdrücklich vorbehalten.
4. Immobilien-Verkauf – Provisionsanspruch, - höhe und -fälligkeit, Vorkenntnis
Kommt ein Vertragsabschluss über eines unserer Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch für uns besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wurde. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen.
Soweit sich aus unseren Objektangeboten selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Honorarsätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall für den Nachweis (=Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters) und/oder die Vermittlung einer Vertragsabschlussgelegenheit für das von uns benannte Objekt 3,57% inkl. der gesetzlichen MwSt. aus dem gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden. Sofern sich nichts anderes aus unserem Objektangebot ergibt bzw. es nicht ausdrücklich genannt wurde, muss der Käufer einer von uns angebotenen Immobilie davon ausgehen, dass die Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH einen provisionspflichtigen Maklervertrag in mindestens gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen hat (§ 656c BGB). Dies hat zur Folge, dass der Käufer ausschließlich bei Beurkundung des Kaufvertrages für die angebotene Immobilie an das Maklerbüro Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH eine Käuferprovision zu zahlen hat.
Das Maklerhonorar ist mit Abschluss des Vertrages verdient, zahlbar und fällig.
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
Die Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH ist berechtigt, von allen abgeschlossenen Verträgen Kopien zu verlangen, wenn diese für die Berechnung des Honorars bedeutsam sind.
5. Doppeltätigkeit
Der Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH ist es ausdrücklich gestattet, für beide Vertragsparteien des beabsichtigten, nachgewiesenen oder zu vermittelnden Vertragsverhältnisses provisionspflichtig als Makler tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist die Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH zur Unparteilichkeit verpflichtet.
6. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Falle des Immobilienankaufs
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Bei schriftlich abzuschließenden Verträgen läuft die Widerrufsfrist nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Im Falle eines Fernabsatzvertrages gem. § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt die Frist nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH, Alfons Müller Platz 1, 50389 Wesseling
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann bei Fernabsatzverträgen dazu führen, dass Sie die vertraglichen Verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurück zu senden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung; für uns mit deren Empfang. Im Falle eines Fernabsatzvertrages erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen. Er stimmt ausdrücklich zu, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Dadurch erlischt das Widerrufsrecht.
7. Immobilien-Vermietung - Provisionsanspruch, - höhe und -fälligkeit
Soweit sich aus unseren Objektangeboten selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Honorarsätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar bei gewerblichen Mietverträgen im Erfolgsfall 3,57 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt. und ist mit Abschluss des Vertrages verdient, zahlbar und fällig.
Das Honorar für die Vermittlung wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien beträgt soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde für den Vermieter 2,38 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt. und ist mit Abschluss des Vertrages verdient, zahlbar und fällig. Für den Mieter erfolgt die Vermittlung provisionsfrei.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt Köln als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, andernfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
10. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war AGB





UNSERE AGBs als Bauträger und Projektentwickler:


- Stand Dezember 2021-
§1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Maxx Immo Projekt und Vermittlungs GmbH, Alfons Müller Platz 1, 50389 Wesseling, GF. Murat Mucuk–nachstehend Dienstleister genannt- mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Sofern einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder derer widersprechen, haben die einzelvertraglichen Regelungen Vorrang und sind bindend.
§2. Vertragsgegenstand
§2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der Vereinbarungen, die vertraglich geschlossen worden sind. Ein Arbeitsvertrag ist nicht vorgesehen.
§2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange hat der Dienstleister selbst Sorge zu tragen und stellt den AG -Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
§2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Dienstleiter tätig zu werden.
§3. Zustandekommen des Vertrages
§3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen oder Sache kommt gem. BGB Werkvertrag oder notariellem Vertrag Zustande. IdR. Wird hier wie es das BGB vorgibt ein abgegebenes Angebot mit einer Auftragserteilung bestätigt und ein Vertrag dadurch zustande gebracht. Der Auftraggeber ist bis zu 4 Wochen an dem Angebot gebunden.
§3.2 Der Gegenstand des Vertrages ist der schriftlich festgehaltene Vertrag.
§4. Vertragsdauer und Kündigung
§4.1 Der Vertrag beginnt und endet am vereinbarten Zeitpunkt.
§4.2 Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist möglich. Eine Frist von bis zu 4 Wochen zum Monatsende werden vereinbart.
§4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem vorher nicht einsehbaren Grunde ist möglich. Ein wichtiger nicht einsehbarer Grund liegt z.B. vor, wenn der AG-Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist, wenn der AG sich trotz Frist länger als 2 Wochen nicht an vertragliche Bedingungen hält und dadurch insbesondere den AN Auftragnehmer in finanzielle Schwierigkeiten bringt, die Bauvorhaben aufgrund von Baustopps zu erheblichen Terminverzögerungen geraten, die finanzielle wirtschaftliche Herstellung des Objekts aufgrund von unzulänglichen und und unrechten Verhalten des AG in Gefahr sind.
§5. Leistungsumfang, Vertragspartner und Ihre Pflichten.
§5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen schließen idR. die aufgelisteten Aufgaben, gemäß des vom Auftraggeber erteilten Auftrag mit ein.
§5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in zeitlich definierten Abständen über Fortschritte seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Terminplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren, sofern das vom AG und AN gewünscht ist.
§5.3 Ist dem beauftragten Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und innerhalb von 2 Werktagen darüber in Kenntnis zu setzen.
§5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal zur Verfügung.Außer es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Die Beteiligten sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
§5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§6. Preise und Zahlungsbedingungen
§6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
§6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
§6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
§6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Die Aufträge werden erst nach vollständiger Zahlung, innerhalb vereinbarter Zeit ausgeführt.
§7. Haftung
§7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
§7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz